AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Preisangebote: Preisangebote bedürfen der schriftlichen Form für ihre Verbindlichkeit.
      Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Preisangeboten in irgendeinem
      Punkte abweichen oder aber erst nach einen 8 Tage überschreitenden Zeitraum erteilt
      werden, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit des Auftragnehmers deren Bestätigung.
      Einwände wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung von
      der Bestellung müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach
      Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung
      als verbindlich. Eine Erhöhung maßgeblicher Materialpreise sowie eine
      Erhöhung der Lohnkosten nach der Festsetzung des Kaufpreises, aber vor Verrechnung
      der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, die daraus resultierenden Preiserhöhungen
      in Rechnung zu stellen. Dieser Tatbestand wird von dem Auftraggeber durch die Annahme
      der Auftragsbestätigung ausdrücklich genehmigt. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen
      bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt,
      vor Ausführung eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben
      anzufordern.
    2. Rechnungspreis: Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und
      Leistungen mit dem Tage, an dem er – auch teilweise – liefert, für den Auftraggeber einlagert
      oder für ihn auf Abruf bereit hält. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen,
      wenn die im Punkt 1 erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind
      oder wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen mit Einverständnis des Auftraggebers
      durchgeführt wurden.
    3. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb
      von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug
      werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen Zinsfuß der Nationalbank
      in Anrechnung gebracht. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht
      für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Bei Arbeiten, die sich
      über einen größeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechende
      Teilzahlungen für Teilleistungen zu fordern. Wird Zahlung mittels Wechsel vereinbart, so
      gehen sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Wechsel,
      Schecks oder Überweisungen ist jener Tag maßgebend, mit dem das Geldinstitut die
      Gutschrift für den Auftragnehmer vornimmt. Wird eine wesentliche Verschlechterung in
      den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug,
      so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht
      fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit
      an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Von
      diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
      der schriftlichen Form.
    4. Eigentumsvorbehalt: An allen Rohmaterialien jeder Art, die dem Auftragnehmer
      vom Auftraggeber selbst oder mit dessen Willen von dritten Personen übergeben
      worden sind, hat der Auftragnehmer hinsichtlich sämtlich fälliger Forderungen gegen den
      Auftraggeber ein Pfandrecht. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten
      Preises Eigentum des Auftragnehmers.
    5. Verpackung: In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung)
      der Druckerzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht,
      so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet.
    6. Lieferzeit: Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages
      bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem
      Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes
      vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers
      verlässt. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht
      ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Für die Dauer der Prüfung von
      übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern wird der Lauf der Lieferzeit
      unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist
      die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des
      Auftrages angemessen sein. – Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers
      (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages
      begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet
      den Auftragnehmer grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich
      diese höhere Gewalt in dem Betrieb des Auftragnehmers oder in Betrieben der Vor- und
      Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom
      Auftrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für etwaige Schäden haftbar zu machen.
    7. Lieferungen: Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf
      Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen
      werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen.
      Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 % , bei
      schwierigeren oder mehrfarbigen Arbeiten bis zu 10 % gestattet und sind anteilig zum
      vereinbarten Preis zu verrechnen. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der
      Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Gleichheit zwischen Andruck und Auflagedruck
      bzw. zwischen Original und Auflagedruck wird nicht gewährleistet, soweit dies
      nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Geringe Abweichungen in Farbnuancen oder
      im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge. Eine Garantie für die Echtheit von Farben, Lackierungen
      und Imprägnierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten
      dem Auftragnehmer gegenüber verpflichten. Für Druck- und Ausführungsfehler,
      welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen übersehen
      hat, ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Telefonisch oder elektronisch angeordnete Satzänderungen
      werden von dem Auftragnehmer ohne Haftung für Richtigkeit durchgeführt.
    8. Annahmeverzug: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig
      übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er
      dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die
      Annahme hätte vertragsmäßig erfolgen sollen.
    9. Beanstandungen: Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach
      Empfang der Ware zulässig und müssen dem Auftragnehmer unverzüglich bekanntgegeben
      werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen
      Lieferung führen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung;
      der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten
      oder bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln Minderung des Entgeltes zu
      fordern. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden (ausgenommen grobes Verschulden)
      beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
    10. Auftragsunterlagen: Für Manuskripte, Entwürfe und sonstige Unterlagen
      haftet der Auftragnehmer im Sinne des Punktes 11 bis zu einem Zeitpunkt, der 1 Woche
      nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für
      nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.
    11. Eigentumsrecht: Die vom Auftragnehmer hergestellten Daten, Stanzen
      und andere für den Produktionsprozess beigestellte Behelfe bleiben das unveräußerliche
      Eigentum des Auftragsnehmers, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz
      geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag des zur Lieferung
      verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.
    12. Sonderkosten: Entwurfs- und Andruckkosten werden grundsätzlich gesondert
      in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche
      gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z. B. für Fertigmachen
      und Konfektionieren. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und
      Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet,
      auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.
    13. Satz- und Druckfehler: Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie
      vom Auftragnehmer verschuldet sind. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden
      nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber
      nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt,
      auch ohne Bestellung Korrekturabzüge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber
      verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für
      die Durchführung der Korrektur durch den Auftraggeber eine bestimmte Frist zu setzen,
      nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage
      eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer für von ihm
      verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausführung. Für die Rechtschreibung in deutscher
      Sprache ist die letzte Ausgabe des Dudens maßgebend.
    14. Lagerung: Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung, Materialien
      oder Behelfe nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es wäre
      darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem
      Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. Die Berechnung erfolgt
      jeweils im nachhinein für 3 Monate. Auch die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung
      des Satzes erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4
      Wochen bezahlt.
    15. Periodische Arbeiten: Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig
      wiederkehrender Arbeiten und ist ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart,
      dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist
      zum Schluss eines Kalendervierteljahres gelöst werden.
    16. Urheber und Vervielfältigungsrecht: Insoweit der Auftragnehmer selbst
      Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten
      Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der
      Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§
      16 Urheberrechtsgesetz); im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht,
      in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht
      das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, Fotos)
      zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benützen. Er ist nicht verpflichtet, derartige
      Vervielfältigungsmittel herauszugeben. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen,
      ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckvorlagen zu vervielfältigen oder sonst
      in der vorgesehenen Weise zu benützen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem
      Auftraggeber alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber
      erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber
      allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten,
      sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten
      erhoben werden, schadlos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche
      vom Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den
      Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse
      des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den
      Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die
      Rechtsmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.
    17. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers: Anfallende Schadenersatzansprüche
      des Auftraggebers an den Auftragnehmer sind grundsätzlich, soweit der
      Schaden nicht auf grobem Verschulden des Auftragnehmers beruht, mit der Höhe des
      Rechnungsbetrages begrenzt.
    18. Auftragsabmachungen: Alle Auftragsabmachungen bedürfen der schriftlichen
      Form. Mündliche Abreden, z. B. durch Mitarbeit des Außendienstes, soweit sie nicht
      schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt.
    19. Namen- und Markenaufdruck. Der Auftragnehmer ist zum Aufdruck seines
      Firmennamens oder Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten
      auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
    20. Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer-
      und Zahlungsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers; für
      Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses
      und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des
      Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers
      oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftragnehmer
      der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig.
    21. Abweichungen: Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen
      erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen
      bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen
      Gründen nicht wirksam sein sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
      oder Dritter, die von diesen abweichen, sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich. Auch
      dann nicht, wenn vom Auftraggeber Bezug genommen wird und der Auftragnehmer im
      Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
    22. Geltungsbereich: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers
      erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
      somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
      vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf
      seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
      Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer
      sie schriftlich bestätigt.
      Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen
      Gründen nicht wirksam sein sollten.

    Information gem. § 19 Abs 3 AStG

    Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.

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