Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Preisangebote: Preisangebote bedürfen der schriftlichen Form für ihre Verbindlichkeit.
Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Preisangeboten in irgendeinem
Punkte abweichen oder aber erst nach einen 8 Tage überschreitenden Zeitraum erteilt
werden, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit des Auftragnehmers deren Bestätigung.
Einwände wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung von
der Bestellung müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach
Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung
als verbindlich. Eine Erhöhung maßgeblicher Materialpreise sowie eine
Erhöhung der Lohnkosten nach der Festsetzung des Kaufpreises, aber vor Verrechnung
der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, die daraus resultierenden Preiserhöhungen
in Rechnung zu stellen. Dieser Tatbestand wird von dem Auftraggeber durch die Annahme
der Auftragsbestätigung ausdrücklich genehmigt. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt,
vor Ausführung eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben
anzufordern. - Rechnungspreis: Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und
Leistungen mit dem Tage, an dem er – auch teilweise – liefert, für den Auftraggeber einlagert
oder für ihn auf Abruf bereit hält. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen,
wenn die im Punkt 1 erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind
oder wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen mit Einverständnis des Auftraggebers
durchgeführt wurden. - Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen Zinsfuß der Nationalbank
in Anrechnung gebracht. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht
für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Bei Arbeiten, die sich
über einen größeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechende
Teilzahlungen für Teilleistungen zu fordern. Wird Zahlung mittels Wechsel vereinbart, so
gehen sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Wechsel,
Schecks oder Überweisungen ist jener Tag maßgebend, mit dem das Geldinstitut die
Gutschrift für den Auftragnehmer vornimmt. Wird eine wesentliche Verschlechterung in
den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug,
so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht
fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit
an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Von
diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der schriftlichen Form. - Eigentumsvorbehalt: An allen Rohmaterialien jeder Art, die dem Auftragnehmer
vom Auftraggeber selbst oder mit dessen Willen von dritten Personen übergeben
worden sind, hat der Auftragnehmer hinsichtlich sämtlich fälliger Forderungen gegen den
Auftraggeber ein Pfandrecht. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten
Preises Eigentum des Auftragnehmers. - Verpackung: In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung)
der Druckerzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht,
so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet. - Lieferzeit: Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages
bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem
Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes
vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers
verlässt. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht
ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Für die Dauer der Prüfung von
übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern wird der Lauf der Lieferzeit
unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist
die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des
Auftrages angemessen sein. – Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers
(ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages
begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet
den Auftragnehmer grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich
diese höhere Gewalt in dem Betrieb des Auftragnehmers oder in Betrieben der Vor- und
Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom
Auftrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für etwaige Schäden haftbar zu machen. - Lieferungen: Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen
werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen.
Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 % , bei
schwierigeren oder mehrfarbigen Arbeiten bis zu 10 % gestattet und sind anteilig zum
vereinbarten Preis zu verrechnen. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der
Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Gleichheit zwischen Andruck und Auflagedruck
bzw. zwischen Original und Auflagedruck wird nicht gewährleistet, soweit dies
nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Geringe Abweichungen in Farbnuancen oder
im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge. Eine Garantie für die Echtheit von Farben, Lackierungen
und Imprägnierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten
dem Auftragnehmer gegenüber verpflichten. Für Druck- und Ausführungsfehler,
welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen übersehen
hat, ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Telefonisch oder elektronisch angeordnete Satzänderungen
werden von dem Auftragnehmer ohne Haftung für Richtigkeit durchgeführt. - Annahmeverzug: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig
übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er
dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die
Annahme hätte vertragsmäßig erfolgen sollen. - Beanstandungen: Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach
Empfang der Ware zulässig und müssen dem Auftragnehmer unverzüglich bekanntgegeben
werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen
Lieferung führen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung;
der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten
oder bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln Minderung des Entgeltes zu
fordern. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden (ausgenommen grobes Verschulden)
beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. - Auftragsunterlagen: Für Manuskripte, Entwürfe und sonstige Unterlagen
haftet der Auftragnehmer im Sinne des Punktes 11 bis zu einem Zeitpunkt, der 1 Woche
nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für
nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. - Eigentumsrecht: Die vom Auftragnehmer hergestellten Daten, Stanzen
und andere für den Produktionsprozess beigestellte Behelfe bleiben das unveräußerliche
Eigentum des Auftragsnehmers, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz
geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag des zur Lieferung
verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden. - Sonderkosten: Entwurfs- und Andruckkosten werden grundsätzlich gesondert
in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche
gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z. B. für Fertigmachen
und Konfektionieren. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und
Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet,
auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. - Satz- und Druckfehler: Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie
vom Auftragnehmer verschuldet sind. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden
nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber
nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt,
auch ohne Bestellung Korrekturabzüge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber
verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für
die Durchführung der Korrektur durch den Auftraggeber eine bestimmte Frist zu setzen,
nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage
eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer für von ihm
verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausführung. Für die Rechtschreibung in deutscher
Sprache ist die letzte Ausgabe des Dudens maßgebend. - Lagerung: Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung, Materialien
oder Behelfe nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es wäre
darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem
Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. Die Berechnung erfolgt
jeweils im nachhinein für 3 Monate. Auch die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung
des Satzes erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4
Wochen bezahlt. - Periodische Arbeiten: Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig
wiederkehrender Arbeiten und ist ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart,
dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist
zum Schluss eines Kalendervierteljahres gelöst werden. - Urheber und Vervielfältigungsrecht: Insoweit der Auftragnehmer selbst
Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten
Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der
Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§
16 Urheberrechtsgesetz); im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht,
in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht
das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, Fotos)
zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benützen. Er ist nicht verpflichtet, derartige
Vervielfältigungsmittel herauszugeben. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen,
ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckvorlagen zu vervielfältigen oder sonst
in der vorgesehenen Weise zu benützen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem
Auftraggeber alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber
erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber
allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten,
sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten
erhoben werden, schadlos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche
vom Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den
Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse
des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den
Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die
Rechtsmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten. - Schadenersatzansprüche des Auftraggebers: Anfallende Schadenersatzansprüche
des Auftraggebers an den Auftragnehmer sind grundsätzlich, soweit der
Schaden nicht auf grobem Verschulden des Auftragnehmers beruht, mit der Höhe des
Rechnungsbetrages begrenzt. - Auftragsabmachungen: Alle Auftragsabmachungen bedürfen der schriftlichen
Form. Mündliche Abreden, z. B. durch Mitarbeit des Außendienstes, soweit sie nicht
schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt. - Namen- und Markenaufdruck. Der Auftragnehmer ist zum Aufdruck seines
Firmennamens oder Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten
auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt. - Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer-
und Zahlungsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers; für
Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses
und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des
Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers
oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftragnehmer
der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig. - Abweichungen: Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen
erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen
bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen
Gründen nicht wirksam sein sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
oder Dritter, die von diesen abweichen, sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich. Auch
dann nicht, wenn vom Auftraggeber Bezug genommen wird und der Auftragnehmer im
Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. - Geltungsbereich: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer
sie schriftlich bestätigt.
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen
Gründen nicht wirksam sein sollten.
Information gem. § 19 Abs 3 AStG
Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.